Materialien zum Leben und Werk von Prof. Max Koch, eines über Berlin und Potsdam hinaus bedeutenden Künstlers und Kunstlehrers.
Mittwoch, 28. Mai 2025
Königliche Mittagstafel vom 22. Mai 1889
Lithografie von Wilhelm Greve, Berlin, nach einer Zeichnung von Max Koch (rechts unten signiert: "Max Koch fec.". Digitalisierte Sammlung der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin. HIER der Link zur Sammlung.
Dienstag, 27. Mai 2025
Äquatortaufe: Taufschein und Ehrenurkunde
Ein Exemplar dieser Ehren-Urkunde für die erneute Äquatorüberquerung befindet sich in der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek. HIER der Link zur Bereitstellung mit Größenangaben und Erläuterung.
Mit der gleichen Illustration gab es für die Erstüberquerenden einen "Taufschein", ausgestellt von "Neptun, Beherrscher aller Meere, Seen, Flüsse, Teiche, Bäche, Gräben, Laachen, Pfützen, Rinnsteine und Wassertümpel, Herr aller Nixen, Nexen, Tritonen, Meerungeheuer, Seeteufel, Dwarsläufer und Krabben". Die S.M.S. Vineta überquerte den Äquator am 10. September 1913.
Dienstag, 13. Mai 2025
Die Heiligkeit des Rechtes, Radierung nach Max Koch von Leo Arndt
Radierung von Leo Arndt (1857-1945), das Motiv ist 40 × 103 cm groß, links oberhalb des Druckes handschriftlich bezeichnet mit: "Eigentum u. in Vorbereitung der Firma Stiefbold & Co., Berlin", rechts unten und auf der Rückseite handschriftlich bezeichnet mit "Andruck IV", Privatbesitz Berlin.
Die Radierung wurde 1921 auf der Grossen Berliner Kunstausstellung gezeigt. Im Katalog ist sie als Nummer 64 aufgeführt und mit "Die Heiligkeit des Rechtes (nach Max Koch) Radierung" bezeichnet. Die Signatur "Max Koch" innerhalb des Motivs ist also eine Übernahme des Radierers aus der gemalten und signierten Vorlage. Der Verbleib dieser Vorlage ist unbekannt. Es gab wohl auch keine Umsetzung dieses Entwurfs für eine Wandmalerei. Die Thematik lässt einen Entwurf für das Reichsgericht in Leipzig vermuten, wo Max Koch die Decke des Festsaals in der Wohnung des Präsidenten des Reichsgerichts ausgemalt hat. Bisher ist aber kein Hinweis auf eine tatsächliche Ausführung aufgetaucht. Vielleicht handelt es sich deshalb bei der Auflage um eine 'Zweitverwertung' eines nicht beauftragten aufwendigen Entwurfes, wie bei dem Entwurf für das Rathaus in Hamburg, der auch nicht beauftragt und ebenfalls nur als Radierung gedruckt wurde.
Labels:
1921,
Entwurfszeichnungen,
Grosse Berliner Kunstausstellung,
Kunstdruck,
Privatbesitz,
Radierung,
Reichsgerichtsgebäude,
Religiöse Motive
Abonnieren
Posts (Atom)